Fall der europäischen Lieferschwellen 2021
Der innergemeinschaftliche Versandhandel regelt den Versand von Waren und Dienstleistungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Bis zu einer bestimmten Lieferschwelle werden die Produkte mit der Umsatzsteuer des Absenderlandes verrechnet. Ab dieser Schwelle gelten die Steuerbeträge des Landes in das geliefert wird. So die aktuelle Rechtsregelung.
Der europäische Rat hat beschlossen, dass mit Sommer 2021 diese Lieferschwellen nun abgeschafft werden. EU-Länder und deren Versandhandelsunternehmen sind nun aufgerufen sich auf die neue Regelung vorzubereiten. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag die neue Regelung, was Lieferschwellen und der innergemeinschaftliche Versandhandel sind.