Das europäische Barrierefreiheitsgesetz

Was Unternehmen in der Digitalen Welt wissen müssen



Das Barrierefreiheitsgesetz bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, die Internetseiten, Onlineshops und ähnliche digitale Dienstleistungen anbieten. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen das Gesetz mit sich bringt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu und Nutzen von digitalen Inhalten haben.

  • Besseres Nutzererlebnis

    Barrierefreie digitale Inhalte verbessern das allgemeine Nutzererlebnis.

  • Erweiterung des Kundenstamms

    Rund 20% der österreichsichen Bevölkerung lebt mit einer Behinderung. Zusätzlich wird Personengruppe von älteren Mitbürgern immer größer.

  • Bessere Auffindbarkeit im WWW

    Durch Barrierefreihe Inhalte besser im Netz gefunden werden.

  • Rechtliche Vorgaben

    Erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben und riskieren Sie keine Strafen.

Gesetzliche Anforderungen im Überblick

Das Barrierefreiheitsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Folgende Anforderungen sind besonders relevant:

  • Anwendung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

    Webseiten und Onlineshops müssen mindestens den Anforderungen auf Level AA entsprechen.

  • Regelmäßige Überprüfung

    Unternehmen müssen regelmäßig die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote prüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Schulung der Mitarbeiter

    Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, die an der Erstellung und Pflege digitaler Inhalte beteiligt sind, über die Anforderungen der Barrierefreiheit informiert und geschult werden.

Außnahmen der Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsgesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht notwendig ist. Dennoch sollte eine barrierearme Oberfläche angestrebt werden.

  • Unverhältnismäßige Belastung

    Vor allem bei kleineren Unternehmen oder Organisationen mit begrenzten Ressourcen kann die Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

  • Geringer Nutzen

    Inhalte, die von geringer öffentlicher Bedeutung sind, können von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sein.

  • Externe Inhalte von Dritten

    Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden und nicht direkt von der Organisation, der öffentlichen Stelle oder dem Unternehmen kontrolliert werden, sind von den Anforderungen ausgenommen.

Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  • Audit der bestehenden digitalen Angebote

    • Durchführung eines Barrierefreiheitsaudits, um aktuelle Mängel zu identifizieren.
  • Planung und Umsetzung von Anpassungen:

    • Erstellung eines Maßnahmenplans zur Behebung der identifizierten Mängel.
    • Implementierung der notwendigen Änderungen unter Berücksichtigung der WCAG 2.1 Standards.
  • Regelmäßige Tests und Nutzerfeedback:

    • Regelmäßige Überprüfung der digitalen Angebote durch automatisierte Tools und Nutzertests.
    • Einholen von Feedback von Menschen mit Behinderungen zur kontinuierlichen Verbesserung.
  • Schulung und Sensibilisierung:

    • Schulung der Mitarbeiter in den Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit.
    • Sensibilisierung der gesamten Organisation für die Bedeutung der Barrierefreiheit.

Welche Anpassungen sollten getroffen werden

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu und Nutzen von digitalen Inhalten haben. Dies umfasst:

  • Einfache Navigation

    Webseiten und Onlineshops sollten so gestaltet sein, dass sie leicht navigierbar sind, auch ohne Maus.

  • Textalternativen für visuelle Inhalte

    Bilder und Grafiken sollten mit alternativen Texten versehen sein.

  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien

    Inhalte müssen mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein.

  • Untertitel und Transkriptionen

    Videos sollten mit Untertiteln und Transkriptionen versehen sein, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu ermöglichen.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann kostenintensiv sein. Glücklicherweise gibt es verschiedene Förderprogramme, die Unternehmen unterstützen:

  • Austria Wirtschaftsservice (aws)

    Das Programm „aws Digitalisierung“ fördert Projekte zur digitalen Transformation, einschließlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

  • Förderungen der Bundesländer

    Viele Bundesländer bieten spezielle Programme zur Unterstützung von barrierefreien Umbaumaßnahmen und digitalen Anpassungen an.

  • Europäische Förderungen

    Der Europäische Sozialfonds (ESF) und Programme wie Horizont 2020 fördern Projekte zur sozialen Integration und digitalen Barrierefreiheit.

  • KMU DIGITAL

    Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

Als LOGMEDIA GmbH unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen des europäischen Barrierefreiheitsgesetzes weitestgehend zu erfüllen. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Internetseiten und Onlineshops gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien barrierefrei zu gestalten. Von der Durchführung umfassender Barrierefreiheitsaudits über die Planung und Umsetzung notwendiger Anpassungen bis hin zu Schulungen für Ihre Mitarbeiter – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sind. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren effizienten Methoden, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und eine inklusivere Benutzererfahrung zu schaffen.

Fazit

Das europäische Barrierefreiheitsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, ihre digitalen Angebote inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Nutzung der verfügbaren Fördermöglichkeiten können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihren Kundenkreis erweitern und eine positive Benutzererfahrung für alle schaffen.

Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme, um Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Gemeinsam können wir eine inklusivere digitale Welt schaffen.

Quellen und weiterführende Links

Nightshift

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