Das europäische Barrierefreiheitsgesetz
Was Unternehmen in der Digitalen Welt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsgesetz bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, die Internetseiten, Onlineshops und ähnliche digitale Dienstleistungen anbieten. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen das Gesetz mit sich bringt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Inhaltsverzeichnis
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu und Nutzen von digitalen Inhalten haben.
Das Barrierefreiheitsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Folgende Anforderungen sind besonders relevant:
Das Barrierefreiheitsgesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht notwendig ist. Dennoch sollte eine barrierearme Oberfläche angestrebt werden.
Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu und Nutzen von digitalen Inhalten haben. Dies umfasst:
Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann kostenintensiv sein. Glücklicherweise gibt es verschiedene Förderprogramme, die Unternehmen unterstützen:
Als LOGMEDIA GmbH unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen des europäischen Barrierefreiheitsgesetzes weitestgehend zu erfüllen. Unsere Experten helfen Ihnen, Ihre Internetseiten und Onlineshops gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien barrierefrei zu gestalten. Von der Durchführung umfassender Barrierefreiheitsaudits über die Planung und Umsetzung notwendiger Anpassungen bis hin zu Schulungen für Ihre Mitarbeiter – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sind. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren effizienten Methoden, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und eine inklusivere Benutzererfahrung zu schaffen.
Das europäische Barrierefreiheitsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, ihre digitalen Angebote inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Nutzung der verfügbaren Fördermöglichkeiten können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihren Kundenkreis erweitern und eine positive Benutzererfahrung für alle schaffen.
Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und nutzen Sie die verfügbaren Förderprogramme, um Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Gemeinsam können wir eine inklusivere digitale Welt schaffen.
[1]Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
[2]EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
[4]Österreichisches Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
[5]Austria Wirtschaftsservice (aws)
[6]Europäischer Sozialfonds (ESF)
[7]KMU.Digital
[8]Burgenland – Wirtschaftsagentur Burgenland
[9]Kärnten Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF)
[11]Oberösterreich Wirtschaftsagentur Oberösterreich
[12]Salzburg Land Salzburg, Wirtschafts- und Innovationsförderung
[13] Steiermark Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG) und Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark
[14]Tirol Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung
[15]Vorarlberg Land Vorarlberg, Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten