Barrierefreiheit 2.0
Ab 1.1.2016 müssen Websites barrierefrei zugänglich bzw. gestaltet sein. Ist das nicht der Fall, so kann das mitunter rechtliche Konsequenzen haben. Doch was wird unter „Barrierefreiheit“ verstanden und worauf ist bei einer barrierefreien Konzeption zu achten? Wir geben einen kurzen Überblick.
Barrierefreiheit als (Web-)Standard
Durch das am 1.1.2006 in Kraft getretene BGStG (Behindertengleichstellungsgesetz) kam es zu einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, welche unter anderem Kriterien für eine Zumutbarkeitsbewertung und ein Diskriminierungsverbot enthält. Im Zuge dieses allgemeinen Gesetzes wurde auch auf die Barrierefreiheit von Webinhalten verwiesen, diese müssen für Menschen mit Behinderung ohne Erschwernisse in vollem Umfang nutzbar sein. Beurteilt werden Webinhalte hier nach den WAI-Richtlinien (Web Accessibility Initiative).
Richtlinien für barrierefreien Zugang
Das World Wide Web Consortium (W3CW3CW3C steht für „World Wide Web Consortium“ Hierbei handelt es sich um eine internationale Gemeinschaft, aus einem hauptamtlichen Mitarbeiter, Branchenexperten und mehrere Mitgliederorganisationen. Diese Gruppen arbeiten zusammen, um Standards für das WWW zu entwickeln, Ziel sind Sicherheit und Richtlinien. Aufgabe: Entwicklung von Protokollen und Richtlinien Umsetzung: Schaffung und Veröffentlichung von Web-Standards Ziel: Geräte mit neuesten Web-Technologien arbeiten um ein barrierefreies More), das Gremium zur Standardisierung von Internettechniken des MIT, hat mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.0) den Webstandard für Barrierefreiheit im Netz vorgegeben. Diese Richtlinien sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen und lassen sich in folgende 4 Ebenen gliedern:
- 4 Prinzipien
- 12 Richtlinien
- 61 Erfolgskriterien
- Daraus abgeleitete Techniken für die Umsetzung
Die 4 Basis Prinzipien
Die vier Basis Prinzipien beschreiben jene zentralen Attribute, die für einen barrierefreien Zugang zu Webinhalten ausschlaggebend sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. In den vier Prinzipien sind wiederum insgesamt zwölf Richtlinien beschrieben. Webbasierte Informationen und Inhalte sollten nach diesen 4 Prinzipien aufgebaut werden, um von assistierenden Techniken (z.B. Vorlesungssoftware für Sehbeeinträchtigte) richtig interpretiert werden zu können.
Wahrnehmbar
- Textalternativen: Bieten Sie ihren Besuchern für alle Nicht-Text-Inhalte verschiedene Größen und einfacher Sprache an.
- Zeitbasierende Medien (Audio, Video, etc.): Bieten Sie Alternativen für zeitbasierte Medien an.
- Anpassbar: Bieten Sie Inhalte an, welche auf verschiedene Arten und verschiedenen Layouts dargestellt werden können. Ziel ist, dass keine Information verloren geht.
- Unterscheidbar: Achten sie auf die Schrift- und Hintergrundfarbe. Ein hoher Kontrast fördert die Lesbarkeit. Nutzen Sie Absätze um Assistenztechnologien beim Interpretieren zu helfen.
Bedienbar
- Per Tastatur zugänglich: Alle Funktionalitäten sollten über die Tastatur erreichbar sein. Der Mauszeiger darf nicht mehr die einzige Möglichkeit sein Funktionen durchführen zu können.
- Ausreichend Zeit: Bieten Sie dem Besucher ausreichend Zeit um Texte, Bilder, etc. begutachten zu können.
- Anfälle: Achten Sie auf die Anzeige der Inhalte. Diese dürfen keine Anfälle provozieren.
- Navigierbar: Der Besucher soll wissen, wo er sich befindet. Zudem muss der Besucher zu jedem Zeitpunkt zu einem Wunschbereich navigieren können.
Verständlich
- Lesbar: Gestalten sie Ihre Inhalte leicht und verständlich. Achten Sie auf Ihren Sprachstil.
- Vorhersehbar: Sorgen Sie für eine vorhersehbare Website und Navigation. Der Besucher soll ahnen können, was auf ihn zukommt.
- Hilfestellung bei Eingabe: Unterstützen Sie den User dabei fehlerfreie Eingaben zu vollziehen. Ermöglichen Sie Korrekturen und vermeiden Sie umständliche Eingaben.
Robust
- Kompatibilität: Holen Sie das Maximum aus aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten und assistierenden Techniken.
Accessibility auswerten
Aus diesen Richtlinien leiten sich weitere Erfolgskriterien ab, anhand derer sich die Konformitätsstufe einer Website ermitteln lässt. Diese 3 Stufen sind:
- A (niedrigste, Mindestanforderungen werden erfüllt)
- AA
- AAA (höchste Konformitätsstufe)
Um herauszufinden, welcher Konformitätsstufe eine Website zugeordnet ist, helfen folgende Links:
Barrierefreie Webinhalte werden auch von Suchmaschinen positiv bewertet und haben somit Einfluss auf das Ranking einer Website.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Webinhalte barrierefrei zugänglich machen.
Weiterführende Links:
Digitales Österreich: Web Accessibility
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0